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Sozialversicherungsrecht
Hier möchte ich Ihnen gerne ein wichtigen Hinweis aus dem "summa summarum" der Deutschen Rentenversicherung für Ihre Personalarbeit aufgeben.
- Geringfügige Beschäftigung (Ausgabe 4 / 2010)
Regierung stoppt ELENA
Nach jahrelanger Kritik will die Bundesregierung das ELENA-System nun
einstellen. Die zentrale Erfassung von Arbeitnehmerdaten hat ein Ende.
Die Bundesregierung stellt das Verfahren zum elektronischen
Entgeltnachweis (ELENA) endgültig ein. Wirtschafts- und Arbeitsministerium
hätten sich darauf verständigt, "das Verfahren schnellstmöglich
einzustellen", hieß es in einer am 18.7.2011 vom Wirtschaftsministerium
verbreiteten Pressemitteilung. Der für das Verfahren notwendige
datenschutzrechtliche Sicherheitsstandard bei der elektronischen Signatur sei "in
absehbarer Zeit nicht flächendeckend" zu erreichen.
ELENA brachte Meldeflut statt Entbürokratisierung
Seit 2010 mussten die Arbeitgeber früher nur auf Papier erfasste Daten monatlich
elektronisch verchlüsselt an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen
Rentenversicherung (DRV) senden. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber lieferten jährlich
etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer
Mitarbeiter. Insgesamt wurden 500 Millionen Datensätze gemeldet und gespeichert.
Arbeitgeber bald befreit von Meldepflichten?
Weil die Regierung einen ausreichenden Datenschutz nicht gewährleistet sieht,
kommt nun der späte Stopp für ELENA. Die bisher gespeicherten Daten, so die
Zusicherung der Ministerien, würden nun "unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber
von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet".
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