Sozialversicherungsrecht

Hier möchte ich Ihnen gerne ein wichtigen Hinweis aus dem "summa summarum" der Deutschen Rentenversicherung für Ihre Personalarbeit aufgeben.

- Geringfügige Beschäftigung (Ausgabe 4 / 2010)


Regierung stoppt ELENA

Nach jahrelanger Kritik will die Bundesregierung das ELENA-System nun einstellen. Die zentrale Erfassung von Arbeitnehmerdaten hat ein Ende.

Die Bundesregierung stellt das Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) endgültig ein. Wirtschafts- und Arbeitsministerium hätten sich darauf verständigt, "das Verfahren schnellstmöglich einzustellen", hieß es in einer am 18.7.2011 vom Wirtschaftsministerium verbreiteten Pressemitteilung. Der für das Verfahren notwendige datenschutzrechtliche Sicherheitsstandard bei der elektronischen Signatur sei "in absehbarer Zeit nicht flächendeckend" zu erreichen.

ELENA brachte Meldeflut statt Entbürokratisierung

Seit 2010 mussten die Arbeitgeber früher nur auf Papier erfasste Daten monatlich elektronisch verchlüsselt an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) senden. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber lieferten jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Insgesamt wurden 500 Millionen Datensätze gemeldet und gespeichert.

Arbeitgeber bald befreit von Meldepflichten?

Weil die Regierung einen ausreichenden Datenschutz nicht gewährleistet sieht, kommt nun der späte Stopp für ELENA. Die bisher gespeicherten Daten, so die Zusicherung der Ministerien, würden nun "unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet".
 
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